Beschluss – 3 UF 50/25
Bei beiden Eltern im Maßregelvollzug und unterstützter Fremdunterbringung ersetzte das OLG den Sorgerechtsentzug durch Ruhen und Vormundschaft. Die künftige Erziehungsfähigkeit war nicht hinreichend geklärt. Keine allgemeine Aussage, dass Ruhen sämtliche Schutzmaßnahmen in jedem Haftfall ersetzt.
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