Beschluss – 16 UF 368/25 e
Unterscheidet im konkreten Fall Zahlung ab Juli 2024 und Abtretung ab April 2025, nachdem die Versorgung für frühere Monate bereits ungekürzt ausgezahlt worden war. Keine generelle Gleichsetzung beider Anfangsdaten.
Originalentscheidung öffnen →Im Zusammenhang erklärtSchuldrechtliche Ausgleichsrente: Was bleibt nach einem Teilausgleich?