Beschluss – IV ZB 7/25
Rn. 10–17 und 21–25: Erörterung der Folgesachen kann ein Verhandeln zur Scheidung enthalten; langes Ruhen ersetzt keine wirksame Rücknahme. Bestätigt wurde im konkreten Nachlassfall der Erbrechtsausschluss.
Originalentscheidung öffnen →Im Zusammenhang erklärtScheidungsantrag zurückziehen: Zustimmung, Kosten und Folgen