Beschluss – 4 UF 87/23
Rn. 19–24: Ausnahme von persönlicher Anhörung bei hinreichend sicherer Entscheidungsgrundlage im konkreten Verfahren. Aufhebung der Antragsabweisung und Zurückverweisung wegen noch zu behandelnden Versorgungsausgleichs; kein abschließender Scheidungsausspruch.
Originalentscheidung öffnen →Im Zusammenhang erklärtScheidung in Abwesenheit: Muss ich zum Gerichtstermin?