Urteil – X R 4/19
Leitsätze 1–3 und Rn. 7–18, insbesondere 10–13 und 16. Streitfall zur Wiederauffüllung bei einem berufsständischen Versorgungswerk. Rn. 13 behandelt ausdrücklich Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nach § 187 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI und den Sonderausgabenrahmen.
Originalentscheidung öffnen →Im Zusammenhang erklärtRentenpunkte nach der Scheidung wieder auffüllen