Die Sammlung bündelt die in unseren Ratgebern erläuterten Entscheidungen. Der Kurztext ordnet die Aussage ein; für den vollständigen Inhalt bleibt die verlinkte Gerichtsentscheidung maßgeblich.
Sorge- und umgangsberechtigte Eltern können die Herausgabe des Kinderreisepasses verlangen, soweit sie das Dokument für die Ausübung ihrer Rechte benötigen. Der Anspruch entfällt, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Verwendung wie eine widerrechtliche Ausreise bestehen.
Bei konkret festgestellter Entführungsgefahr durfte der Ferienumgang auf Deutschland beschränkt und die Hinterlegung des kanadischen Passes der Mutter bei der Polizei verlangt werden. Allgemeines Misstrauen genügte nicht; maßgeblich waren die belegten Umstände des Einzelfalls.
Eine vollziehbare Umgangsregelung kann die Herausgabe hinterlegter Pässe und weiterer notwendiger Unterlagen konkret anordnen. Dokumentenübergabe und Rückgabe sollten so bestimmt sein, dass der Umgang tatsächlich durchgeführt werden kann.