Beschluss – XII ZB 306/14
Rn. 19–27: Gleitender Erwerb durch abnehmenden Vorbehaltsnießbrauch ist privilegiert. Vereinfachte Berechnung ohne Nießbrauchswerte möglich; bei steigendem Rechtswert infolge Grundstückswertentwicklung sind beide Stichtagswerte anzusetzen, ohne zusätzlichen negativen Erwerbsposten. Rechtsbeschwerde zurückgewiesen.
Originalentscheidung öffnen →Im Zusammenhang erklärtNießbrauch beim Zugewinnausgleich: Haus richtig bewerten