Beschluss – 12 UF 268/23 e
Das Gericht verneinte Krankheitsunterhalt im konkreten Fall wegen nicht nachgewiesener notwendiger und zumutbarer Behandlung und prüfte daneben Aufstockungsunterhalt und dessen Begrenzung. Die Gesamtentscheidung wies den Unterhaltsantrag ab; keine allgemeine Regel gegen psychische Erkrankungen oder Garantie einer bestimmten Therapie. Insbesondere Rn. 31–35 und 52–62.
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