Beschluss – XII ZB 143/12
Wirksame Grundstücksausnahme und umgekehrte Ausgleichsrichtung: Im konkreten Vertrag keine Anpassung allein wegen dieses Ergebnisses. Rechtsbeschwerde zurückgewiesen; insbesondere Rn. 16–17 und 24–28.
Originalentscheidung öffnen →Im Zusammenhang erklärtModifizierte Zugewinngemeinschaft: Was regelt der Vertrag?