Beschluss – 13 UF 72/09
Die Aussetzung des Umgangs bis zu einer erfolgreichen Mediation auch mit einem nicht beteiligten Dritten war unzulässig. Das ältere Verfahren begründet keine Erlaubnis, heutige Informations- oder Beratungsanordnungen zu ignorieren.
Originalentscheidung öffnen →Im Zusammenhang erklärtMediation bei Scheidung: Ersetzt sie Anwalt und Notar?