Beschluss – XII ZB 277/12
Lottogewinn ist kein privilegierter Erwerb nach § 1374 Absatz 2 BGB. Lange Trennung und fehlender Beitrag zum Gewinn begründeten allein keine grobe Unbilligkeit. Der BGH stellte die amtsgerichtliche Entscheidung abschließend wieder her; insbesondere Rn. 11–23.
Originalentscheidung öffnen →Im Zusammenhang erklärtLottogewinn nach Trennung: Muss der Ehepartner beteiligt werden?