Urteil – XII ZR 83/08
Weiterarbeit nach der Regelaltersgrenze grundsätzlich überobligatorisch; Anrechnung nach den Umständen, beim Kindesunterhalt insbesondere Mindestunterhalt und gesteigerte Pflicht beachten. Teilweise Aufhebung und Zurückverweisung. Keine allgemeine volle Freistellung, Halbierungsquote oder heutige Altersgrenze von 65 Jahren.
Originalentscheidung öffnen →Im Zusammenhang erklärtKindesunterhalt als Rentner: Rente und Nebenverdienst