Urteil – XII ZR 124/08
Erforderliche Angaben zum neuen Ehepartner können vom unterhaltspflichtigen Elternteil zur Prüfung seines Familienunterhalts verlangt werden. Revision des Vaters zurückgewiesen. Keine unmittelbare Unterhaltspflicht der Ehefrau und keine automatische Addition beider Gehälter; Partnerinformation und Belege zur eigenen Auskunft unterscheiden.
Originalentscheidung öffnen →Im Zusammenhang erklärtKindesunterhalt nach Wiederheirat: Zählt das Einkommen des neuen Partners?