Beschluss – XII ZB 227/15
Die unterhaltspflichtige Person muss gesundheitliche Erwerbsgrenzen konkret darlegen. Eine volle Erwerbsminderungsrente belegt eine erhebliche Einschränkung, schließt aber nicht automatisch jede begrenzte Tätigkeit aus; realistische und zumutbare Erwerbsmöglichkeiten sind entscheidend. Aufhebung und Zurückverweisung wegen unzureichender Prüfung gepfändeter Beträge. Die Entscheidung betrifft Rente, keinen pauschalen Unterhaltsbetrag für Krankengeldbezieher.
Originalentscheidung öffnen →Im Zusammenhang erklärtKindesunterhalt bei Krankengeld: Darf die Zahlung sinken?