Beschluss – XII ZB 116/16
Auswärtige Betreuung durch Dritte kann anteilige Barunterhaltspflicht beider Eltern schon während der Minderjährigkeit begründen; ein gerichtlicher Vergleich schließt einen familienrechtlichen Ausgleich nicht ohne Weiteres aus. Aufhebung und Zurückverweisung, keine allgemeine feste Quote.
Originalentscheidung öffnen →Im Zusammenhang erklärtKind lebt bei Großeltern: Müssen beide Eltern Unterhalt zahlen?