Die Sammlung bündelt die in unseren Ratgebern erläuterten Entscheidungen. Der Kurztext ordnet die Aussage ein; für den vollständigen Inhalt bleibt die verlinkte Gerichtsentscheidung maßgeblich.
Leitsätze, Tenor, Rn. 10–21. Bestätigung der Methoden und möglicher rechnerischer Absenkung unter den Mindestunterhalt nach anteiliger Bedarfsdeckung. Zurückverweisung, kein verbindlicher Zahlbetrag im Einzelfall.
Tenor, Rn. 19–32. Sechs Nächte je 14 Tage mit fortbestehendem Betreuungsschwerpunkt, 15 Prozent vor hälftigem Kindergeld und 2026 verwendeter Zahlbetrag.
Tenor, Rn. 4, 10–13 und 19–23. Bestätigung der Einordnung und der getrennten Berücksichtigung von Umgangsmehrkosten und Bedarfsdeckung bei fünf bzw. sechs Nächten.
Leitsätze b–d, Tenor, Rn. 34–45 und 62–73. Hauptverantwortung statt reiner Zeitquote, Umgangsmehrkosten, pauschal geschätzte Bedarfsdeckung, vier Übernachtungen als Beispiel und Ausnahmerahmen.
Im paritätischen Wechselmodell sind grundsätzlich beide Eltern barunterhaltspflichtig. Der Bedarf bemisst sich nach dem beiderseitigen Einkommen und umfasst auch den durch das Wechselmodell entstehenden Mehrbedarf.