Die Sammlung bündelt die in unseren Ratgebern erläuterten Entscheidungen. Der Kurztext ordnet die Aussage ein; für den vollständigen Inhalt bleibt die verlinkte Gerichtsentscheidung maßgeblich.
Bei einer Nutzungszuweisung während der Trennung darf das Gericht eine Vergütung auch ohne Antrag oder vorherige Zahlungsaufforderung festsetzen. Ausgangspunkt ist der Gebrauchswert; Einkommen und Vermögen sind bei der Billigkeit zu beachten.
Ob ein Fahrzeug Hausrat ist, richtet sich nach seiner Zweckbestimmung für Haushalt und Familie. Zulassung und Versicherung auf einen Namen beweisen Alleineigentum nicht für sich allein.
§ 1361a BGB regelt in der Trennungszeit die vorläufige Nutzung benötigter Haushaltsgegenstände. Die Eigentumsverhältnisse bleiben grundsätzlich unverändert.
Haushaltsgegenstände im Alleineigentum eines Ehegatten können nach der Reform nicht über § 1568b BGB auf den anderen übertragen werden. Ihr Wert ist grundsätzlich dem Zugewinnausgleich zuzuordnen.