Urteil – XII ZR 131/04
Vorzeitige Übernahme eines eingebrachten Grundstücks unter den konkreten Voraussetzungen möglich; Wertersatz vorrangig mit dem Überschussanteil verrechnen. Bei ungeklärter Deckung kann eine Sicherheit erforderlich sein. Revision zurückgewiesen. Keine allgemeine sofortige Halbwertzahlung oder kostenlose Rücknahme.
Originalentscheidung öffnen →Im Zusammenhang erklärtGütergemeinschaft: Was gehört wem bei einer Scheidung?