Urteil – XII ZR 40/09
Zugewinnausgleich bei einem Anteil an einer zahnärztlichen Gemeinschaftspraxis: übertragbarer Goodwill, individueller Unternehmerlohn und latente Ertragsteuern; Abgrenzung zu Unterhalt. Die Revision wurde zurückgewiesen. Keine pauschale Bewertungsformel für alle Unternehmen.
Originalentscheidung öffnen →Im Zusammenhang erklärtFirma bei Scheidung ohne Ehevertrag: Was wird ausgeglichen?