Urteil – 1 BvL 5/18
§ 17 VersAusglG ist bei verfassungskonformer Anwendung mit dem Grundgesetz vereinbar. Übermäßige Transferverluste sind zu verhindern; das Familiengericht muss die erreichbare Zielversorgung aufklären und den Ausgleichswert gegebenenfalls anpassen. Besonders Rn. 53–60, 73–79 und 87–91.
Originalentscheidung öffnen →Im Zusammenhang erklärtExterne Teilung der Betriebsrente: Zielversorgung und Verluste prüfen