Urteil – XII ZR 51/03
Mieteinkünfte aus einem erst nach der Scheidung angefallenen Erbe können unter besonderen Voraussetzungen den ehelichen Bedarf prägen. Im entschiedenen Fall ging es um im Vertrauen auf das Erbe ersparte Altersvorsorge; nicht sämtliche Mieteinnahmen waren bedarfsprägend. Teilaufhebung und Zurückverweisung; insbesondere Rn. 22–29.
Originalentscheidung öffnen →Im Zusammenhang erklärtErbschaft und Unterhalt 2026: Zählt das Erbe als Einkommen?