Die Sammlung bündelt die in unseren Ratgebern erläuterten Entscheidungen. Der Kurztext ordnet die Aussage ein; für den vollständigen Inhalt bleibt die verlinkte Gerichtsentscheidung maßgeblich.
Tenor und Rn. 10–17 sowie 20–23. Die Einkommensgrenze bestimmt weder den Selbstbehalt noch einen Freibetrag beim Anspruchsübergang. Der BGH berücksichtigt, dass der Sozialhilfeträger im Streitfall bereits einen Anteil des Bruders abgezogen hatte.
Tenor, Rn. 20–22, 35–43 und 48. Der BGH trennt die sozialrechtliche Grenze von der Leistungsfähigkeit, erläutert die Wirkung verfügbarer Sozialhilfe auf die Bedürftigkeit und begrenzt bei mehreren leistungsfähigen Kindern die Haftung auf die zivilrechtliche Quote.
Leitsätze, Tenor, Entscheidungsgründe 2 b–d, S. 5–10. Unter Geschwistern kann ein auf § 242 BGB gestützter Auskunftsanspruch bestehen. Gegen den Ehepartner eines Geschwisters besteht dieser unmittelbare Anspruch im entschiedenen Fall nicht.