Beschluss – 16 UF 1062/22
Rn. 20, 140, 145–146 und 173. Der Senat schätzte im konkreten Fall einen laufenden ungedeckten Aufwand für die Versorgung mit einer Brille. Die Schätzung beruhte auf den Unterlagen und dem berücksichtigten Ersatzrisiko.
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