Beschluss – XII ZB 410/12
Eine bewusst begrenzte Teilentscheidung hält nur ihren konkreten Rest offen. Im Fall der gesonderten Betriebsrente der Ehefrau durfte die übersehene Beamtenversorgung des Ehemanns nicht nachträglich zusätzlich geteilt werden; Rn. 11–23.
Originalentscheidung öffnen →Im Zusammenhang erklärtBetriebsrente bei Scheidung vergessen: Was lässt sich noch tun?