Beschluss – 3 WF 140/18
Rn. 18–20: bereinigte Ausbildungsvergütung bei Minderjährigen regelmäßig hälftig auf Barunterhalt; auf FSJ-Leistungen übertragen. Zurückverweisung im Verfahrenskostenhilfeverfahren, keine allgemeine endgültige Zahlbetragsfestsetzung.
Originalentscheidung öffnen →Im Zusammenhang erklärtAusbildungsvergütung unter 18: Wie viel Unterhalt bleibt?