Beschluss – 14 UF 57/24
Rn. 34–40 und 61–62: Betreuungsanteil und ergänzende Aufstockung trotz angemessener Teilzeittätigkeit getrennt berechnet. Rn. 63–74: Aufstockungsanteil nach Billigkeitsabwägung herabgesetzt und bis Ende 2025 befristet; Tenor sieht ab Januar 2026 weiterhin einen Betreuungsanteil vor. Keine allgemeine Stunden- oder Laufzeitregel.
Originalentscheidung öffnen →Im Zusammenhang erklärtAufstockungsunterhalt: Wann reicht der eigene Verdienst nach der Scheidung nicht?