Beschluss – 16 WF 542/23 e
Beiordnung eines selbst gewählten, übernahmebereiten Anwalts nach schwerer Erkrankung der bisherigen Vertretung. Konkretes Sorgerechtsverfahren mit Verfahrenskostenhilfe; keine pauschale Kostenübernahme für beliebige Wechsel.
Originalentscheidung öffnen →Im Zusammenhang erklärtAnwalt wechseln bei Scheidung: Kosten, Fristen und VKH