Beschluss – XII ZB 544/20
Rn. 23–33: Zweckbindung und geeignete Anlage des Vorsorgeunterhalts; grundsätzlich keine Pflicht zu einer bestimmten steuerlich begünstigten Rentenversicherung. Grenzen durch Vereinbarung und besondere Umstände beachten. Rechtsbeschwerde im Steuernachteilsausgleich erfolglos.
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