Urteil – XII ZR 158/10
Rn. 15–20: zusätzliche Altersvorsorge und Vorrang des Mindestunterhalts bei gesteigerter Verpflichtung; Revision zurückgewiesen. Die historischen Beträge und die konkrete Lebensversicherung sind keine pauschalen Vorgaben für heutige Verträge.
Originalentscheidung öffnen →Im Zusammenhang erklärtPrivate Altersvorsorge beim Kindesunterhalt: Sind 4 Prozent abziehbar?