Beschluss – XII ZB 301/12
Altersunterhalt und eigene Versorgungsleistungen; vollständigen Versorgungsausgleich und erreichbaren Altersvorsorgeunterhalt bei ehebedingten Nachteilen berücksichtigen. Teilweise Aufhebung und Zurückverweisung zur erneuten Billigkeitsabwägung, kein allgemeiner Endtermin bei Rentenbeginn.
Originalentscheidung öffnen →Im Zusammenhang erklärtAltersunterhalt: Wenn die Rente nach der Scheidung nicht reicht