Urteil – XII ZR 65/10
Beim nachehelichen Unterhalt ist die Abfindung bei geringerem neuen Einkommen grundsätzlich zur Aufstockung bis zur Bedarfsgrenze nach dem früheren Einkommen einzusetzen. Vollständige Aufstockung und Dauer hängen vom Einzelfall ab. Die Revision wurde zurückgewiesen; relevant sind insbesondere Rn. 34–45.
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