Urteil – IX ZR 168/11
Stufenklage, Zahlungsanspruch und Ende der Hemmung bei Nichtbetreiben; anwaltlicher Haftungsfall. Die historische Sonderfrist des damaligen § 1378 Abs. 4 BGB wird hier nicht als geltendes Recht verwendet.
Originalentscheidung öffnen →Im Zusammenhang erklärtZugewinnausgleich: Verjährung nach der Scheidung prüfen