Beschluss – 9 UF 167/20
Im Mindestunterhaltsverfahren keine Erhöhung des Selbstbehalts wegen der dortigen Wohnverhältnisse; zusätzlich fehlte Vortrag zur Senkung erhöhter Wohnkosten durch Wohngeld. Keine allgemeine Wohngeldzusage.
Originalentscheidung öffnen →Im Zusammenhang erklärtWohngeld und Kindesunterhalt: Was wird angerechnet?