Beschluss – XII ZA 12/21
Rn. 11–15: Änderung eines im Umgangsverfahren geregelten Wechselmodells ebenfalls im Umgangsverfahren. Verfahrenskostenhilfe für die beabsichtigte Rechtsbeschwerde wurde abgelehnt.
Originalentscheidung öffnen →Rechtsprechung im Überblick
Die Sammlung bündelt die in unseren Ratgebern erläuterten Entscheidungen. Der Kurztext ordnet die Aussage ein; für den vollständigen Inhalt bleibt die verlinkte Gerichtsentscheidung maßgeblich.
3 Entscheidungen angezeigt
Rn. 11–15: Änderung eines im Umgangsverfahren geregelten Wechselmodells ebenfalls im Umgangsverfahren. Verfahrenskostenhilfe für die beabsichtigte Rechtsbeschwerde wurde abgelehnt.
Originalentscheidung öffnen →Rn. 12–31: Sorgeentscheidung bindet die erstmalige Umgangsregelung nicht übergreifend. Antrag im Ergebnis aus Kindeswohlgründen erfolglos; Loyalität und Beeinflussung des Kindeswillens berücksichtigt.
Originalentscheidung öffnen →Ein paritätisches Wechselmodell kann im Umgangsverfahren angeordnet werden. Maßstab bleibt das konkrete Kindeswohl; eine tragfähige Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern ist dabei besonders wichtig.
Originalentscheidung öffnen →