Die Sammlung bündelt die in unseren Ratgebern erläuterten Entscheidungen. Der Kurztext ordnet die Aussage ein; für den vollständigen Inhalt bleibt die verlinkte Gerichtsentscheidung maßgeblich.
Rn. 12–27: Keine Erweiterung der Vorschussnorm auf vorgerichtliche Beratung und Vertretung. Ehegattenanspruch; Rn. 27 ordnet auch den Kinderanspruch der analogen Norm zu. Keine pauschale Entscheidung über alle Kostenerstattungsgrundlagen eines Kindes.
Rn. 13–22 und 26: Verweisung auf Elternvorschuss setzt zeitnahe sichere Realisierung voraus. Bei unsicherer Leistungsfähigkeit im Auskunftsverfahren Ablehnung aufgehoben und zurückverwiesen; keine abschließende VKH-Bewilligung.
S. 7–11: Auch volljährige Kinder in Ausbildung ohne eigene selbstständige Lebensstellung können analog § 1360a Abs. 4 BGB berechtigt sein. Nicht allein auf privilegierte Volljährige begrenzt. Rechtsbeschwerde gegen versagte PKH zurückgewiesen; keine allgemeine Elternpflicht für jedes erwachsene Kind.
Abschnitt IV, S. 6–11: Minderjährigenvorschuss kann in Raten geschuldet sein; Eigenbedarf und eigene PKH-Berechnung beachten. Kostenhilfe für die Rechtsbeschwerde mit Raten bewilligt; alte Eurobeträge sind keine aktuellen Vorgaben.