Urteil – 5 C 7.24
Aufenthaltsrechtliche Einreisehindernisse des neuen Ehepartners begründen kein dauerndes Getrenntleben nach dem UVG. Ersatzpflicht wegen fahrlässig unterlassener Heiratsmitteilung im konkreten Fall bestätigt; individuelle Prüfung der Fahrlässigkeit.
Originalentscheidung öffnen →Im Zusammenhang erklärtUnterhaltsvorschuss nach Heirat: Ehepartner noch im Ausland?