Urteil – 5 C 9.22
Unterhaltsvorschuss bei Mitbetreuung setzt mehr als 60 Prozent Betreuung beim antragstellenden Elternteil voraus. Zeitanteile einschließlich Ferien und Gesamtzeitraum prüfen; Aufhebung und Zurückverweisung wegen fehlender Feststellungen.
Originalentscheidung öffnen →Im Zusammenhang erklärtUnterhaltsvorschuss bei Mitbetreuung: Was gilt ab 40 Prozent?