Beschluss – VII ZB 24/23
Kein zusätzlicher Schutz für bereits gedeckten Barbedarf eines betreuten Kindes. Im konkreten Fall Unterhaltsvorschuss und jedenfalls hälftiges Kindergeld berücksichtigen; andere Hälfte ausdrücklich offengelassen, Rn. 26–34. Rechtsbeschwerde zurückgewiesen.
Originalentscheidung öffnen →