Urteil – XII ZR 107/06
Rn. 24–31: Erhebliche, trotz Vergleichsgrundlage nicht mitgeteilte eigene Einkommenssteigerung kann eine begrenzte Teilkürzung nach § 1579 Nr. 5 rechtfertigen. Die umfassende Informationspflicht für jede Art von Titel wurde nicht abschließend entschieden. Teilweise Zurückverweisung wegen zusätzlicher Befristungsprüfung, kein automatischer vollständiger Dauerverlust.
Originalentscheidung öffnen →Im Zusammenhang erklärtUnterhalt verwirkt wegen verschwiegenen Einkommens?