Beschluss – 16 UF 285/24 e
Keine Anrechnung des im konkreten Fall überobligatorischen studentischen Einkommens; die Entscheidung betraf einen begrenzten Zeitraum und einen übergegangenen Ausbildungsunterhaltsanspruch.
Originalentscheidung öffnen →Im Zusammenhang erklärtUnterhalt im Studium: Wird der Nebenjob angerechnet?