Urteil – XII ZR 117/09
Objektive Umstände bestimmen die Verfestigung; die Leistungsfähigkeit des neuen Partners ist dafür nicht entscheidend. Neue Tatsachen können nach früherer Ablehnung eine erneute Prüfung ermöglichen. Zurückverweisung, kein pauschaler Zahlungsstopp.
Originalentscheidung öffnen →Im Zusammenhang erklärtNeue Partnerschaft und Unterhalt: Wann kann der Anspruch entfallen?