Beschluss – 10 UF 161/10
Bachelor und anschließender fachlich aufbauender Master im konkreten Fall als einheitliche Ausbildung; Leistungsnachweise und Nebeneinkünfte gesondert geprüft. Beschwerde des Vaters zurückgewiesen.
Originalentscheidung öffnen →Im Zusammenhang erklärtUnterhalt im Masterstudium: Müssen Eltern weiterzahlen?