Beschluss – 3 WF 140/18
Zurückverweisung der Verfahrenskostenhilfeprüfung für einen minderjährigen FSJ-Zeitraum. Ausbildungsbezug ohne Pflichtvoraussetzung war möglich; Taschengeld, Verpflegungszuschuss und anzuerkennende Aufwendungen mussten bei der Berechnung berücksichtigt werden.
Originalentscheidung öffnen →Im Zusammenhang erklärtUnterhalt im FSJ 2026: Anspruch und Taschengeld