Beschluss – 2 UF 218/24
Tenor und Rn. 1–13: Anregung zur Änderung gerichtlich gebilligter Vereinbarungen. Nach konkretem Vorbringen durfte die Einleitung im entschiedenen Fall nicht ohne ausreichende Prüfung abgelehnt werden. Das OLG verwies zurück und setzte selbst keine neuen Umgangszeiten fest.
Originalentscheidung öffnen →Im Zusammenhang erklärtUmgangsregelung ändern: Wann passt das Familiengericht den Umgang an?