Beschluss – 4 UF 235/11
Das geringe Alter allein rechtfertigte im konkreten Fall kein Übernachtungsverbot. Das Gericht bestätigte die Regelung nach Prüfung von Bindungen, Betreuung, Kindesreaktionen und Gefährdungsbehauptungen; die Beschwerde wurde zurückgewiesen. Kein allgemeiner Zeitplan für jedes Kleinkind oder jeden Säugling. Insbesondere Rn. 9–19.
Originalentscheidung öffnen →Im Zusammenhang erklärtUmgang mit Übernachtung 2026: Ab wann ist er möglich?