Beschluss – 5 UF 187/24
Teilweiser Sorgerechtsentzug zur Organisation des Geschwisterumgangs aufgehoben; Zurückverweisung zur Umgangsentscheidung. Kindeswohlgefährdung und mildere Mittel gesondert prüfen, insbesondere Rn. 22–28. Kein abschließend zugesprochener Besuchsrhythmus.
Originalentscheidung öffnen →Im Zusammenhang erklärtUmgangsrecht für Geschwister: Wann sind Kontakte möglich?