Beschluss – 15 UF 130/24
Unbestimmte Ferienzeiten wurden konkretisiert. Die dort unbeanstandete hälftige Aufteilung war Grundlage des Einzelfalls, keine allgemeine gesetzliche Quote.
Originalentscheidung öffnen →Im Zusammenhang erklärtUmgang in den Ferien: Muss jeder die Hälfte übernehmen?