Beschluss – 9 UF 101/23
Beschwerde gegen begrenzten Tagesumgang zurückgewiesen; keine Erweiterung auf Übernachtungs-, Feiertags- und Ferienkontakte bei den konkret festgestellten Risiken und ungeklärter behaupteter Stabilisierung. Abstrakte Gefahren genügen nicht.
Originalentscheidung öffnen →Im Zusammenhang erklärtUmgang bei Alkohol- oder Drogenproblemen: Was gilt?