Beschluss – 6 WF 105/17
Tenor und Rn. 3–4 sowie 13–20. Notwendige Kosten des betreuten Wohnens konnten den konkreten Trennungsbedarf prägen. Wegen erheblichen Vortrags zur eingeschränkten Leistungsfähigkeit wurde Verfahrenskostenhilfe für die Verteidigung bewilligt. Die Zahlungsfrage wurde nicht abschließend entschieden.
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