Beschluss – XII ZB 401/23
Rn. 17–22: Feste Besuchszeiten bedeuten kein vollstreckbares Kontaktverbot für alle übrigen Zeiten; ausdrückliches Verbot und passender Hinweis erforderlich. Keine allgemeine Erlaubnis unbegrenzter Zusatzkontakte.
Originalentscheidung öffnen →Im Zusammenhang erklärtTelefonkontakt zum Kind nach Trennung: Wie oft ist möglich?